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   OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15   

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OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15 (https://dejure.org/2017,11527)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.04.2017 - 5 LC 227/15 (https://dejure.org/2017,11527)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. April 2017 - 5 LC 227/15 (https://dejure.org/2017,11527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Besoldung niedersächsischer Beamter der Besoldungsgruppen A 8 und A 11 sowie Versorgung niedersächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 13 im Jahr 2013 verfassungswidrig zu niedrig bemessen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Besoldung niedersächsischer Beamter der Besoldungsgruppen A 8 und A 11 sowie Versorgung niedersächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 13 im Jahr 2013 verfassungswidrig zu niedrig bemessen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Besoldung niedersächsischer Beamter im Jahr 2013 verfassungswidrig zu niedrig bemessen

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Mit Beschluss vom 17. November 2015 (- 2 BvL 19/09, 20/09, 5/13 und 20/14 -, juris) hat das Bundesverfassungsgericht nach erneuter Vorlage des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Beschluss vom 3.4.2014 - 7 A 219/12 -) die Besoldung niedersächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 9 im Jahr 2005 für verfassungsmäßig erachtet.

    den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 (a. a. O.).

    Soweit Gegenstand des Verfahrens auch der Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zur mündlichen Verhandlung am 25. April 2017 ist, war eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 5. Mai 2015 (- 2 BvL 17/09, 2 BvL 18/09, 2 BvL 3/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 6/12, 2 BvL 1/14 -, juris) und seinem Beschluss vom 17. November 2015 (- 2 BvL 19/09, 2 BvL 20/09, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/14 -, juris) nicht möglich.

    Der Senat meint aber ebenso wie der Beklagte, den Entscheidungen vom 5. Mai 2015 (a. a. O., Rn. 134 ff.) und vom 17. November 2015 (a. a. O., Rn. 117 ff.) entnehmen zu können, dass das Bundesverfassungsgericht keine "Spitzausrechnung" vorgenommen hat.

    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. November 2015 (a. a. O., Rn. 92) - allerdings zum 4. Parameter (Abstandsgebot) - hinsichtlich höherer Besoldungsgruppen ausgeführt, eine deutliche Verringerung der Abstände der Bruttogehälter in den Besoldungsgruppen infolge unterschiedlich hoher linearer Anpassungen bei einzelnen Besoldungsgruppen oder zeitlich verzögerter Besoldungsanpassungen indiziere einen Verstoß gegen das Abstandsgebot.

    Der Senat hat den Beklagten angesichts der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 (a. a. O., Rn. 94, 95) offen gebliebenen Fragen um die Berechnung mehrerer Varianten gebeten.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Des Weiteren hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (- 2 BvL 26/91 u. a. - , juris Rn. 56 ff.) betreffend die amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern mit einem Vergleich des Nettoeinkommens mit dem sozialhilferechtlichen Bedarf betreffend das dritte und jedes weitere Kind auseinandergesetzt.

    (2) Hinsichtlich der Berechnung der Wohnkosten hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (a. a. O., Rn. 58) den Wohnbedarf für ein Kind und die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft einschließlich der Energiekosten anhand des Mietindexes des Statistischen Bundesamtes in Verbindung mit dem Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien vom Jahr 1996 (BT-Drucksache 13/381) ermittelt.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (a. a. O.) Berechnungsvorgaben zur Ermittlung amtsangemessener familienbezogener Gehaltsbestandteile des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines (dritten und jedes weiteren) Kindes - bundesweit - errechnet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (a. a. O., Rn. 58) einen durchschnittlichen Zuschlag von 20 Prozent zur Abgeltung einmaliger Leistungen zum Lebensunterhalt hinzugerechnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.1996 - BVerwG 2 C 7.95 -, juris Rn. 33).

    Zum 1. Januar 2005 - also zeitlich nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (a. a. O.) - sind im Bereich des Sozialrechts jedoch umfassende Reformen in Kraft getreten.

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 75/17

    Alimentation, amtsangemessene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Der Senat hat mit Beschluss vom 25. April 2017 das Berufungsverfahren gemäß §§ 125 Abs. 1, 93 VwGO abgetrennt, soweit der Kläger die Feststellung begehrt, dass seine Alimentation im Jahr 2013 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war, und das abgetrennte Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 5 LC 75/17 weitergeführt.

    Das Verfahren 5 LC 75/17 hat der Senat mit Beschluss vom 25. April 2017 ausgesetzt und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob die Alimentation des Klägers bezogen auf die Besoldungsgruppe A 13 im Kalenderjahr 2013 mit Art. 33 Abs. 5 GG in seiner ab dem 1. September 2006 geltenden Fassung (BGBl. I S. 2034) unvereinbar war.

    Die Berufung des Klägers, die nach dem Trennungsbeschluss des Senats vom 25. April 2017 (siehe 5 LC 75/17 betreffend das Jahr 2013) jetzt noch die vom Kläger begehrte Feststellung einer verfassungswidrigen Unteralimentation in den Jahren 2005 bis 2012 einschließlich und in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 25. April 2017 umfasst, ist zulässig, aber unbegründet.

    Der Senat hat in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom heutigen Tage in dem abgetrennten Verfahren 5 LC 75/17 eine Prüfung auf der zweiten Prüfungsstufe betreffend das Jahr 2013 vorgenommen, weil er für das Jahr 2013 - anders als im vorliegenden Verfahren - drei Parameter der ersten Prüfungsstufe als erfüllt angesehen und deshalb eine Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation im Jahr 2013 angenommen hat.

    Diese hier wiedergegebenen Erwägungen des Senats im Vorlagebeschluss vom 25. April 2017 (5 LC 75/17) kommen jedoch im vorliegenden Verfahren gleichwohl nicht zum Tragen, weil - wie oben im einzelnen dargelegt - bereits die erste Prüfungsstufe noch keine Vermutung für eine verfassungswidrige Unteralimentation ergeben hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 4 B 29.12

    Angemessenheit der Alimentation eines Feuerwehrbeamten des Landes Berlin in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Das Abstandsgebot gebietet es dem Gesetzgeber gerade nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten (vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 14.12.2016 - OVG 4 B 29.12 -, juris Rn.124 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 -, juris Rn. 150; BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - BVerwG 2 C 24.12 -, juris Rn. 17).

    Geht man davon aus, es sei ein Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 17.11.2015, a. a. O., Rn. 96; vgl. zum Ganzen auch OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 14.12.2016, a. a. O., Rn. 127), ergibt sich aus der Aufstellung und (unstreitigen) Berechnung des Beklagten in der Anlage 7 des Schriftsatzes vom 10. April 2017 (BA 004, Bl. 8), dass die Besoldung nach A 13 Endgrundgehalt inklusive Sonderzahlungen in Niedersachsen in den Jahren 2007 bis 2016 zwischen 97, 28 Prozent (2013) und 99, 89 Prozent (2016) des Durchschnitts der entsprechenden Besoldung in den anderen Ländern und dem Bund betragen hat.

    Aus Sicht des Senats besteht deshalb kein Anlass, die für die Prüfung auf der zweiten Stufe maßgeblichen Parameter entscheidungstragend zu betrachten (vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 14.12.2016, a. a. O., Rn. 143).

    Ergibt die gerichtliche Überprüfung, dass nach den auf der ersten Prüfungsstufe vorzunehmenden Berechnungen keine Vermutung für eine verfassungswidrige Unteralimentation gegeben ist, kann nach Auffassung des Senats ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG nicht allein auf Grundlage einer (bloß) unzureichenden Begründung des Gesetzes gestützt werden (vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.9.2015 - 1 K 5754/13 -, juris Rn. 201; offen lassend OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 14.12.2016, a. a. O., Rn. 148).

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Soweit Gegenstand des Verfahrens auch der Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zur mündlichen Verhandlung am 25. April 2017 ist, war eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 5. Mai 2015 (- 2 BvL 17/09, 2 BvL 18/09, 2 BvL 3/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 6/12, 2 BvL 1/14 -, juris) und seinem Beschluss vom 17. November 2015 (- 2 BvL 19/09, 2 BvL 20/09, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/14 -, juris) nicht möglich.

    Diesen Zeitraum hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Mai 2015 (a. a. O., Rn. 102) zur Richterbesoldung damit begründet, dass dies etwa der Hälfte der Lebensdienstzeit eines Richters oder Staatsanwaltes entspreche.

    Der Senat meint aber ebenso wie der Beklagte, den Entscheidungen vom 5. Mai 2015 (a. a. O., Rn. 134 ff.) und vom 17. November 2015 (a. a. O., Rn. 117 ff.) entnehmen zu können, dass das Bundesverfassungsgericht keine "Spitzausrechnung" vorgenommen hat.

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Denn seit der sogenannten Föderalismusreform ist es Sache der Landesgesetzgeber, eine verfassungswidrig zu niedrige Alimentation der Landesbeamten zu beseitigen (BVerwG, Urteil vom 20.3.2008 - BVerwG 2 C 49.07 -, juris Rn. 30).

    Im Falle eines verfassungswidrigen Alimentationsdefizits ist es Sache der Landesgesetzgeber, dieses durch ein Landesbesoldungsgesetz zu beheben (BVerwG, Urteil vom 20.3.2008, a. a. O., Rn. 33).

  • VG Bremen, 17.03.2016 - 6 K 273/14

    Amtsangemessene Alimentation (Besoldungsniveau 2013 - A11) -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Die Verwaltungsgerichte Bremen (Beschluss vom 17.3.2016 - 6 K 273/14 -, juris Rn. 45) und Münster (Urteil vom 31.3.2016 - 5 K 1171/14 -, juris Rn. 82 ff.) ermitteln offensichtlich ebenfalls anhand der gröberen Methode (s. a. OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 2.6.2016 - OVG 4 B 1.09 -, juris Rn 90).

    Diese Betrachtungsweise kann zwar zu Verzerrungen zuungunsten der Beamten führen (vgl. Stuttmann, NVwZ 2015, 1010; VG Bremen, Urteil vom 17.3.2016, a. a. O., Rn. 57 f.).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Denn eine Schwierigkeit des Vergleichs zwischen Besoldung und Sozialhilfe liegt darin, dass die Beamtenbesoldung nur vom Familienstand und der Zahl der Kinder abhängt, während sich die Sozialhilfe ihrer Höhe nach wesentlich auch danach richtet, welche Miete für eine angemessene Wohnung an dem jeweiligen Wohnort zu zahlen ist und wie hoch die Heizkosten für diese Wohnung tatsächlich ausfallen (Stuttmann, NVwZ 2016, 184 ; vgl. auch § 35 Abs. 1 SGB XII; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25.9.1992 - 2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91 -, juris Rn. 70).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Das Abstandsgebot gebietet es dem Gesetzgeber gerade nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten (vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 14.12.2016 - OVG 4 B 29.12 -, juris Rn.124 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 14.2.2012 - 2 BvL 4/10 -, juris Rn. 150; BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - BVerwG 2 C 24.12 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 227/15
    Er hat sich außerdem auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (- BVerwG 2 C 48.00 -, juris) berufen, dem eine Feststellungsklage betreffend die Amtsangemessenheit der Alimentation nach Verminderung der Versorgungsanpassung zugrunde lag.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 228/15

    Alimentation, amtsangemessene

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 51.08

    Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Anwendungssperre; Nichtanwendung;

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 229/15

    Alimentation, amtsangemessene

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07

    Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 4 B 1.09

    Richterbesoldung der Jahre 2004 bis 2013 in Brandenburg verfassungswidrig

  • BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08

    Vereinbarkeit der Neuregelung über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte,

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 24.12

    Zulässigkeit einer späteren Anhebung der Gehälter von Beamten der

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 4 B 2.13

    Richterbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 in Berlin verfassungsgemäß

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LB 283/13

    Alimentation, amtsangemessene

  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 21.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder,

  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2015 - 1 K 5754/13

    Die Besoldung der Beamten A 12 bis A 16 in NRW 2013/14 ist verfassungsgemäß

  • VG Münster, 31.03.2016 - 5 K 1171/14
  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08

    Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in

  • VG Braunschweig, 09.09.2008 - 7 A 357/05

    Abkoppelung von der Einkommensentwicklung; Unteralimentation; Wegfall der

  • VG Braunschweig, 03.04.2014 - 7 A 219/12

    Alimentation; angemessene Alimentation; Beamtenbesoldung; Niedersachsen

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 75/17

    Alimentation, amtsangemessene

    Der Senat hat das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 21. Dezember 2015 wieder aufgenommen und unter dem Aktenzeichen 5 LC 227/15 fortgeführt.

    Im Berufungsverfahren 5 LC 227/15 betreffend die Alimentation des Klägers in den Jahren 2005 bis 2012 und vom 1. Januar 2014 bis zum 25. April 2017 hat der Senat die Berufung des Klägers mit Urteil vom 25. April 2017 zurückgewiesen.

    Die Abtrennung des vorliegenden Verfahrens von dem Berufungsverfahren 5 LC 227/15 durch Beschluss des Senats vom 25. April 2017 war gemäß §§ 125 Abs. 1, 93 VwGO zulässig.

    Eine solche Überprüfung ist vorliegend gewährleistet, weil der Senat in dem Ausgangsverfahren 5 LC 227/15, von dem das hier vorliegende Verfahren mit Beschluss vom 25. April 2017 abgetrennt worden ist und in dem die weiteren Kalenderjahre 2005 bis 2012 und 2014 bis 2016 im Einzelnen überprüft worden sind, diese Jahre jeweils gestaffelt und insgesamt einen Zeitraum von 25 Jahren betrachtet hat.

    Zwar zeigt sich bei einer Betrachtung der vom Senat in dem Verfahren 5 LC 227/15 außerdem überprüften Jahre 2005 bis 2012 und 2014 bis 2016, dass in keinem dieser weiteren Jahre die ersten drei Parameter gleichzeitig erfüllt waren.

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 77/17

    Alimentation, amtsangemessene

    Eine solche Überprüfung ist vorliegend gewährleistet, weil der Senat in dem Ausgangsverfahren 5 LC 227/15, von dem das hier vorliegende Verfahren mit Beschluss vom 25. April 2017 abgetrennt worden ist und in dem die weiteren Kalenderjahre 2005 bis 2012 und 2014 bis 2016 im Einzelnen überprüft worden sind, diese Jahre jeweils gestaffelt und insgesamt einen Zeitraum von 25 Jahren betrachtet hat.

    Zudem hat der Senat die entsprechenden Parameter in denselben Zeiträumen in den Parallelverfahren betreffend die A 8-, A 9-, A 12-, A 13- und die B 6-Besoldung in Niedersachsen (siehe Urteile vom 25.4.2017 - 5 LC 227/15, 5 LC 228/15, 5 LC 229/15 und 5 LB 283/13 -) geprüft, so dass dem Senat ausreichendes Vergleichsmaterial vorliegt.

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 228/15

    Alimentation, amtsangemessene

    Zudem hat der Senat die entsprechenden Parameter in denselben Zeiträumen in den Parallelverfahren betreffend die A 11-, A 12-, A 13- und die B 6-Besoldung in Niedersachsen (siehe Urteile vom 25.4.2017 - 5 LC 227/15, 5 LC 229/15 und 5 LB 283/13 -) geprüft, so dass ausreichendes Vergleichsmaterial vorliegt.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 229/15

    Alimentation, amtsangemessene

    Zudem hat der Senat die entsprechenden Parameter in denselben Zeiträumen in den Parallelverfahren betreffend die A 8-, A 9-, A 13- und die B 6-Besoldung in Niedersachsen (siehe Urteile vom 25.4.2017 - 5 LC 227/15, 5 LC 228/15 und 5 LB 283/13 -) geprüft, so dass ausreichendes Vergleichsmaterial vorliegt.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LC 76/17

    Alimentation, amtsangemessene

    Zudem hat der Senat die entsprechenden Parameter in denselben Zeiträumen in den Parallelverfahren betreffend die A 9-, A 11-, A 12-, A 13- und die B 6-Besoldung in Niedersachsen (siehe Urteile vom 25.4.2017 - 5 LC 227/15, 5 LC 228/15, 5 LC 229/15 und 5 LB 283/13 -) geprüft, so dass dem Senat ausreichendes Vergleichsmaterial vorliegt.
  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2018 - 9 K 324/17

    Kein Verfassungsverstoß in der Hessischen Beamtenbesoldung

    (BVerwG, Beschluss vom 22. September 2017 - BVerwG 2 C 56.16 u.a.; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.2017 - 5 LC 227/15 -, juris. Rn. 224 ff.).

    Der verfassungsrechtliche Gestaltungsauftrag des Gesetzgebers würde ohne Grund übermäßig eingeschränkt, wenn Gesetze unabhängig vom Einhalten der materiellen Anforderungen bereits wegen einer ggf. unvollständigen Begründung im Gesetzentwurf verfassungswidrig wären (OVG Thüringen, Urt. v. 23.08.2016 - 2 KO 333/14, juris, Rn. 119; OVG Lüneburg, Urt. vom 25.04.2017, 5 LC 227/15, Rn. 354).

  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7506/17

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zu der Frage der Amtsangemessenheit der

    Liegen hinreichende Indizien für eine Verfassungswidrigkeit der Besoldung vor, ist nicht ersichtlich, wie von einer solchen in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessenen Grundlage (vgl. § 5 HmbBeamtVG) ausgehend, gemäß dem prozentualen Ruhegehaltssatz (vgl. § 16 HmbBeamtVG) eine amtsangemessene Versorgung errechnet werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.4.2017, 5 LC 227/15, juris Rn. 66).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LB 283/13

    Alimentation, amtsangemessene

    Zudem hat der Senat die entsprechenden Parameter in denselben Zeiträumen in den Parallelverfahren betreffend die A 8-, A 9-, A 11-, A 12- und die A-13-Besoldung in Niedersachsen (siehe Urteile vom 25.4.2017 - 5 LC 227/15, 5 LC 228/15 und 5 LC 229/15 -) geprüft, so dass ausreichendes Vergleichsmaterial vorliegt.

    In den vom Senat parallel zu entscheidenden Musterverfahren (vgl. auch 5 LC 227/15, 5 LC 228/15 und 5 LC 229/15) haben die Kläger aber Berechnungen in Anlehnung an die Betrachtungen von Stuttmann (NVwZ 2016, 184 ) vorgelegt, die eine Nichteinhaltung des Mindestabstandes der unteren Besoldungsgruppen zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum nicht von vornherein auszuschließen vermögen.

  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2018 - 9 K 40/17

    Kein Verfassungsverstoß in der Hessischen Beamtenbesoldung

    Der verfassungsrechtliche Gestaltungsauftrag des Gesetzgebers würde ohne Grund übermäßig eingeschränkt, wenn Gesetze unabhängig vom Einhalten der materiellen Anforderungen bereits wegen einer ggf. unvollständigen Begründung im Gesetzentwurf verfassungswidrig wären (OVG Thüringen, Urt. v. 23.08.2016 - 2 KO 333/14, juris, Rn. 119; OVG Lüneburg, Urt. vom 25.04.2017, 5 LC 227/15, Rn. 354).
  • BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 30.18

    Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation nach Ablauf des

    Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. April 2017 - 5 LC 227/15 - wird aufgehoben, soweit es den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. April 2017 betrifft.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 258/15

    Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig

  • VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 2275/14

    Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2017 - 5 LB 283/15
  • VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 6317/14

    Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig

  • VG Hamburg, 29.09.2020 - 20 K 7511/17
  • VG Berlin, 25.10.2021 - 7 K 456.20
  • VG Düsseldorf, 29.04.2022 - 26 K 279/14
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 7 K 1190/17

    Ruhebezüge Richter i.R., Urteil vom 21.10.2020 - Alimentationspflicht; Kürzung

  • VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 557/12
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